| Gegenstand | (l) Zweck der Gesellschaft ist Behindertenhilfe mit dem Ziel der beruflichen und sozialen Integration von Schwerbehinderten durch die Beschäftigung von Menschen, welche Patienten oder Betreute in Behinderteneinrichtungen sind oder waren und infolge ihrer Behinderung in der Regel keine Möglichkeit haben, andere Arbeitsplätze zu finden. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Behindertenhilfe. Dieser Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Aufgaben: a) Herstellung und Vertrieb von Büromaterialien unter Einschluss der Erbringung von Druckerzeugnissen; b) Erledigung von Schreibaufträgen; c) Durchführung von EDV-Arbeiten; d) Bearbeitung von Archiv-Material; e) Durchführung von Leasing-Geschäften; f) alle sonstigen Arbeiten, bei denen Behinderte eingesetzt werden können. Die Gesellschaft bietet den schwerbehinderten Menschen Beschäftigung und arbeitsbegleitende Betreuung an. Soweit erforderlich, auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder die Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einen Betrieb oder einer Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sowie geeignete Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine Beschäftigung in einem Integrationsprojekt. Darüber hinaus wird der Satzungszweck verwirklicht durch das planmäßige und arbeitsteilige Zusammenwirken mit anderen Körperschaften, welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 Abgabenordnung erfüllen. In Ausgestaltung dieses Zusammenwirkens arbeitet die Körperschaft arbeitsteilig zusammen mit a) dem LICHTENAU e.V. Orthopädische Klinik und Rehabilitationszentrum der Diakonie mit Sitz in Hessisch Lichtenau, der Räumlichkeiten an die Körperschaft zwecks Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke überlässt sowie die nachstehend näher bezeichneten Dienst- und Verwaltungsleistungen gegenüber der Körperschaft erbringt: aa. Allgemeine Verwaltungs- und Geschäftsführungsleistungen (z.B. Personalwirtschaft, Buchhaltung, Finanzwirtschaft, Sekretariatsarbeiten, Versicherungen, Leistungsabrechnung, Telefonzentrale, Öffentlichkeitsarbeit) ba. Hauswirtschaftliche Leistungen und Hausmeisterdienst ca. Reinigungs- und Küchenleistungen da. Leistungen im Bereich Technik und Medizintechnik ea. Arbeitsmedizinische und betriebsärztliche Leistungen sowie Leistungen im betrieblichen Gesundheitsmanagement fa. Controlling ga. IT- und EDV-Leistungen ha. Qualitätsmanagement sowie ia. sonstige damit in Zusammenhang stehende Leistungen. b) der LISA LICHTENAU-Service-Agentur GmbH mit Sitz in Hessisch Lichtenau, welche Personalgestellungsleistungen, z.B. im Bereich Pflege, Gebäudereinigung und Gebäudetechnik, hauswirtschaftliche Versorgung, Transport- und Beförderungsdienste, Verwaltungsdienstleistungen, Materialversorgung und Sekretariats- und Schreibdienste, gegenüber der Körperschaft erbringt. Das planmäßige und arbeitsteilige Zusammenwirken im vorstehenden Sinne erfolgt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Gesellschaft ihren Tätigkeitsschwerpunkt allein auf die Erfüllung ihrer originären satzungsgemäßen Aufgaben ausrichten möchte und zudem die vorstehend bezeichneten Dienst- und Verwaltungsleistungen mit eigenen Ressourcen nicht so effizient und professionell erbringen kann; insoweit trägt das arbeitsteilige und koordinierte Zusammenwirken mit dem LICHTENAU e.V., mit der LISA LICHTENAU-Service-Agentur GmbH sowie mit der Orthopädische Klinik Hessisch Lichtenau gGmbH maßgeblich dazu bei, dass die Gesellschaft die Behindertenhilfe zielgerichteter und nachhaltiger fördern kann. (3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (4) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten; § 58 Nr. 1 Abgabenordnung bleibt hiervon unberührt. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (6) Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft an den LICHTENAU e.V. Orthopädische Klinik und Rehabilitationszentrum der Diakonie, der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. |