Handelsregister B des Amtsgerichts Eschwege
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 1204
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Bruno Munk GmbH sanitäre Installationen,
Heizungsbau und Klempnerarbeiten
b)
Eschwege
c)
Planung und Ausführung von sanitären
Installationen, Heizungsbau und
Klempnerarbeiten sowie die Beteiligung an
anderen, branchenähnlichen
Unternehmungen.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Munk, Martin, Diplom-Ingenieur, Eschwege
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 25.06.1980 zuletzt geändert am
30.09.1980
a)
04.05.2004
Drescher
b)
Tag der ersten
Eintragung: 21.10.1980
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag
Blatt 24 ff. Sonderband
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Eschwege (Az. 3 IN 63/05)
vom 14.06.2005 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der
Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
20.06.2005
Halt
b)
Beschluss Blatt 60 ff.
Sonderband
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Eschwege (Az. 3 IN 63/05)
vom 20.07.2005 ist über das Vermögen der Gesellschaft das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen
a)
07.09.2005
Schrader
b)
Beschluss Blatt 62
Sonderband
Abruf vom 27.03.2024