Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
der Handel mit neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen aller Art, mit Ersatzteilen und Zubehör von Kraftfahrzeugen, sowie der Betrieb einer Kraftfahrzeugreparaturwerkstatt.