Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (055)
Gegenstand
ist die Beratung von Unternehmen in Prozess-, Auswahl-, Umsetzungs-, Qualitäts- und Weiterbildungsfragen. Es übernimmt hierzu Mandate im Bereich Unternehmensberatung, Projektmanagement, Change Management und Interim Management oder führt entsprechende Seminare und Schulungen durch.