| Gegenstand | a) Förderung der Jugendpflege, Jugendhilfe und Altenhilfe b) Förderung des Schutzes von Ehe und Familie c) Förderung von Kindern und Jugendlichen bei der schulischen, beruflichen und außerschulischen Entwicklung d) Förderung von Religionswissenschaft e) Förderung des Sports f) Förderung der Bildung und Erziehung Kinder, Jugendlicher und Erwachsenen im Sinne einer gesellschaftlichen Integration und Anpassung g) Wissensvermittlung an Lehrer/Erzieher aus Schulen, Kindertages-Stätten. Personal aus Krankenhäuser und Haftanstalten. h) Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege sowie des Wohlfahrtswesens, insbesondere durch die Organisation, Durchführung und Vermittlung von therapeutischen Maßnahmen wie Logopädie, Physiotherapie und Ergotherapie. Die Angebote richten sich vorrangig an Kinder, Jugendliche, ältere und behinderte Menschen sowie sonstige gesundheitlich oder sozial benachteiligte Personen, um deren Teilhabe und Integration zu fördern. i) Aufbau und Betrieb von eigenen gemeinnützigen Einrichtungen und therapeutischen Praxen zur Durchführung der unter h) genannten Maßnahmen, ausschließlich zur Erfüllung der gemeinnützigen Zwecke der Gesellschaft. j) Förderung und Begleitung von Selbsthilfegruppen. Die Gesellschaft fördert und begleitet Selbsthilfegruppen für verschiedene Zielgruppen, insbesondere für Angehörige von pflegebedürftigen Menschen, Alleinerziehende sowie weitere Personen mit Unterstützungsbedarf, um deren Selbstbestimmung und gegenseitige Unterstützung zu stärken (Empowerment). k) Unterstützung und Begleitung von Menschen mit Behinderung. Die Gesellschaft bietet inklusive und barrierefreie Bildungs-, Förder- und Freizeitangebote an, die sich an Menschen mit Behinderung richten und deren gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unterstützen. l) Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz und der Völkerverständigung. Die Gesellschaft fördert die internationale Gesinnung, Toleranz und Völkerverständigung, unter anderem durch Organisation und Durchführung von Austauschprogrammen, internationalen Jugendbegegnungen und Projekten zur interkulturellen Bildung. m) Förderung der Mildtätigkeit und Katastrophenhilfe im In- und Ausland. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung. Sie fördert das Wohlfahrtswesen und mildtätige Zwecke insbesondere durch die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder ihrer irtschaftlichen Not auf Hilfe angewiesen sind, sowie durch die Organisation, Durchführung und Förderung von Hilfsmaßnahmen für Opfer von Katastrophen, Notlagen und humanitären Krisen im In- und Ausland. Hierzu zählen insbesondere das Sammeln und die Weiterleitung von Geld- und Sachspenden an Betroffene oder an andere steuerbegünstigte Organisationen, die auf dem Gebiet der Katastrophenhilfe tätig sind, sowie die Durchführung eigener Hilfsaktionen. |