| Gegenstand | (a) die Vermittlung von Handwerks- und Planungsleistungen zum Abschluss von Werk- oder Werklieferverträgen zwischen Gewerbe- und Privatkunden sowie öffentlichen Auftraggebern und Handwerks- oder handwerksähnlichen Betrieben gegen Entgelt, (b) die Vermittlung aller bauhandwerklichen Leistungen sowie die EDV-Technik, die Erbringung von Softwareleistung, Reparatur und Verkauf von Haus- und Gebäudetechnik sowie Hausgeräten und Elektronikgeräten, (c) die Übernahme von sämtlichen unter (b) genannten Leistungen als Auftragnehmer, wobei die Ausführung durch autorisierte Fachbetriebe als Nachunternehmer erfolgt, (d) die Erbringung von Maler- und Lackiererarbeiten, (e) die Erbringung von Bauhandwerksleistungen in kleinerem Umfang, die entsprechend Anlage B1 der Handwerksordnung keinem Meisterzwang unterliegen (z.B. Fliesenarbeiten, Raumausstattung, Estrichbau, Gebäudereinigung), (f) die Erbringung von Dienstleistungen für Handwerksunternehmen, Mitarbeiterschulungen, Unternehmensberatung, Baustellenkoordination, Aufmaßerstellung und Abrechnungen. Die Gesellschaft erbringt keine weiteren eigenen Handwerksleistungen. |