| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe und der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, insbesondere durch MentoringAktivitäten, durch die Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Erwachsene, vor allem mit Migrationshintergrund, unterstützt und gefördert werden. Der Zweck der Gesellschaft bzw. die Mentoring-Maßnahmen werden insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch folgende Tätigkeiten verwirklicht: (1) Online- und Präsenz- und Gruppen Mentoring- und Coaching-Programme in unterschiedlichen Bereichen wie Spracherwerb, psychologische Resilienz, Kunst und Informationstechnologie im In- und Ausland, (2) Aus-/ Weiterbildung von Mentoren und Coachen, um die Mentoring Programme wirkungsorientiert zu gestalten und umzusetzen, (3) Elternpartnerschaften durch Elterngespräche für Familienfragen aller Art an, um die Mentoring Programme der Jugendlichen zu unterstützen, (4) Mentoring und Coaching Programme für Eltern für berufliche und soziale Integration, (5) Organisation und Durchführung von Integrationsprogrammen, (6) Organisation und Durchführung von sozialen Aktivitäten wie Jugendreisen, sportliche und kreative Aktivitäten, Schüler-Austausch Programmen, Studienreisen, (7) Workshops, Seminare, Kurse, Fortbildungsseminare, Train the Trainer Fortbildungen für Mentoren und für Mentees während der Mentoring Programme, um die die Qualität der Mentoring Programme nachhaltig zu gestalten und Mentoring Programme mit anderen Perspektive und Inhalten zu bereichern. (8) Kontaktaufnahme und -pflege mit Behörden, Ministerien, Unternehmen, akademischen und bildungsrelevanten Institutionen, Universitäten, Nichtregierungsorganisationen, Schulen, Sprachschulen sowie mit dem Zweck des gUG entsprechenden Verbänden, Stiftungen und Vereinen im In- und Ausland, (9) Kooperation mit Vereinen, Stiftungen, NGOs Verbänden und Unternehmen (Kooperationspartner), die bereit sind, den Zweck der Gesellschaft zu unterstützen. Eine Kooperation kann insbesondere darin bestehen, dass (i) sich die Kooperationspartner öffentlich für die Relevanz und positive Wirkung der Unterstützung der geförderten Zwecke aussprechen und dadurch die Gesellschaft bei der Beschaffung von Mittel unterstützen oder (ii) die Kooperationspartner die Gesellschaft auf andere Weise ideell, materiell oder finanziell unterstützen. (10) Die Stipendienvergabe für Studenten und Schüler, die einen hohen Notendurchschnitt haben, und ihre akademische Ausbildung im In- und Ausland beginnen wollen/begonnen haben. |