Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
a) Bereitstellung von Einstellungs- und Unterstützungsdiensten für die Industrie, Personalüberlassung, Recruitment b) alle damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten.