Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Konzeption, Entwicklung und Bereitstellung von Webseiten und Anwendungen, die Erbringung von Marketing-Dienstleistungen sowie Beratung.