| Gegenstand | Die kreative Wandgestaltung, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich, die Erbringung von handwerklichen Dienstleistungen, insbesondere die Ausführung von Maler- und Lackiererarbeiten; die Erbringung von handwerklichen Dienstleistungen, die nicht meldepflichtig sind, wie z. B. die Montage, Reparatur und Wartung von Möbeln, Fenstern, Türen, Zäunen (ohne Fundament) und anderen Bauelementen aus Holz, Kunststoff, Metall oder anderen Materialien; der Einbau von genormten Baufertigteilen (z. B. Fenster, Türen, Zargen, Regale) gemäß Anlage B, Abschnitt 2, Nr. 24 der Handwerksordnung; und die Erstellung und der Verkauf von Kunstbildern sowie das Anbieten und Durchführen von kreativen Workshops. |