Handelsregister B des Amtsgerichts Bad Homburg v.
d. Höhe
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 13648
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Hagjija Dienstleistung UG
(haftungsbeschränkt)
b)
Friedrichsdorf
Geschäftsanschrift:
Guldenpfad 2, 61381 Friedrichsdorf
c)
Hausmeistertätigkeit, Garten- und
Landschaftspflege, Trockenbau sowie
sonstige ähnliche Tätigkeiten
500,00 EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Hagjija, Hevzi, Friedrichsdorf, *XX.XX.1970
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 29.06.2016
a)
05.09.2016
Zabbée
b)
Fall 1
2
a)
Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die
Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren
bestellt, so wird die Gesellschaft durch die
Liquidatoren gemeinsam vertreten.
b)
Geändert, nun:
Liquidator:
Hagjija, Hevzi, Friedrichsdorf, *XX.XX.1970
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
a)
15.11.2019
Kleebach
b)
Fall 2
3
b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Bad
Homburg v. d. Höhe (Az. 61 IN 43/20) vom 08.07.2020 ist die
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
Gesellschaft mangels Masse abgelehnt.
Wie bisher gilt:
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
Die eingetragenen Vertretungsverhältnisse der Gesellschaft
sind infolge des Beschlusses des Insolvenzgerichtes unrichtig
(§ 384 FamFG).
a)
19.07.2022
Kleebach
b)
Fall 3
Beschluss Blatt 80-81
Hauptband II
Abruf vom 03.02.2024