Handelsregister B des Amtsgerichts Bad Homburg v.
d. Höhe
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 12913
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Fahrschule Lübow GmbH
b)
Bad Homburg von der Höhe
Geschäftsanschrift:
Schleußner Straße 4, 61348 Bad Homburg
v. d. Höhe
c)
Betrieb einer Fahrschule.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Koch, Gorazd, Wiesbaden, *XX.XX.1976
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 12.03.2014
a)
04.04.2014
Höhn
b)
Fall 1
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Bad Homburg v. d. Höhe
(Az. 61 IN 37/22) vom 12.05.2022 ist ein vorläufiger
Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass
Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
17.05.2022
Doll
b)
Fall 3
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Bad Homburg v. d. Höhe
(Az. 61 IN 37/22) vom 01.08.2022 ist über das Vermögen der
Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
Eingetragen gem. § 384 FamFG:
Die eingetragenen Vertretungsverhältnisse der Gesellschaft
sind infolge des Beschlusses des Insolvenzgerichtes unrichtig.
a)
11.08.2022
Weil
b)
Beschluss Bl. 36, 37
Hauptband
Abruf vom 04.02.2024