Handelsregister B des Amtsgerichts Bad Homburg v.
d. Höhe
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 12868
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Tight Lines GmbH
b)
Oberursel (Taunus)
Geschäftsanschrift:
An der Heide 43, 61440 Oberursel
(Taunus)
c)
Vermögensverwaltung,
Unternehmensberatung,
Geschäftsführungsleistungen, Beteiligung
an anderen Unternehmen und Übernahme
der persönlichen Haftung und Vertretung in
anderen Unternehmen. Die Gesellschaft
betreibt keine Geschäfte, die nach dem
Kreditwesengesetz, dem Gesetz über
Kapitalanlagegesellschaften und dem
Versicherungsaufsichtsgesetz
genehmigungspflichtig sind. Sie übt ferner
keine genehmigungspflichtige rechts- oder
steuerberatende Tätigkeit aus.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Kreupl, Stephan, Oberursel (Taunus),
*XX.XX.1963
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 05.02.2014
a)
20.02.2014
Krautschneider
b)
Fall 1
2
27.000,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2014 hat die
Erhöhung des Stammkapitals um 2.000,00 EUR auf 27.000,00
EUR und die entsprechende Änderung des
Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen.
a)
03.09.2014
Höhn
b)
Fall 2
Abruf vom 03.04.2024