Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
1. Betrieb einer Spedition, Durchführung und Vermittlung von Transporten aller Art, Lagerung von Waren. 2. Import und Transport von Spirituosen, Obst, Gemüse und Textilien. 3. Autohandel für Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 toder weniger, sowie Export. 4. Autohande l für Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, sowie Export. 5. Vermittlung von Arbeitsplätzen und Arbeitnehmerüberlassung.