Handelsregister B des Amtsgerichts Bad Hersfeld
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 2733
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Marco Figge bad & heizung GmbH
b)
Haunetal
Geschäftsanschrift:
Hauptstraße 64, 36166 Haunetal-
Neukirchen
c)
Handel mit Waren aus der Sanitär- und
Heizungsbranche sowie Erbringung von
damit in Zusammenhang stehenden
Dienstleistungen aller Art an Endkunden
und Wiederverkäufer
28.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Figge, Marco, Burghaun-Rothenkirchen,
*XX.XX.1970
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 27.11.2009 mit Änderung vom
26.08.2013.
Die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2016 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr
die Sitzverlegung von Burghaun (bisher Amtsgericht Fulda
HRB 5714) nach Haunetal beschlossen.
b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2013
sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten
Rechtsträger vom selben Tag mit der Badstudio Burghaun UG
(haftungsbeschränkt) mit Sitz in Burghaun-Rothenkirchen
(Amtsgericht Fulda HRB 5675) verschmolzen.
a)
20.04.2016
Bettenhausen
b)
Fall 1
Abruf vom 25.03.2024