| Gegenstand | Der Erwerb, die Entwicklung, die Vermietung, die Verpachtung, die Verwaltung und die Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, sonstigen Immobilien und immobiliennahen Wirtschaftsgütern sowie beweglichen Wirtschaftsgütern wie Anlagen, Maschinen, technischen Geräten etc.im Bereich der Stadt Kassel, jedoch keine Ausübung von Tätigkeiten, die nach § 34 c GewO erlaubnispflichtig sind. Der Gesellschaft ist jede Bestätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und andere branchengleiche oder branchenähnliche Unternehmen erwerben, pachten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen, insbesondere hier die persönliche Haftung und/oder die Geschäftsführung übernehmen. |