Handelsregister B des Amtsgerichts Bad Hersfeld
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 2575
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Stang Dienstleistungs GmbH
b)
Neuenstein
Geschäftsanschrift:
Auf dem Koppelstück 8, 36286 Neuenstein
c)
Erbringung von Dienstleistungen,
insbesondere im Bereich der Garten- und
Landschaftspflege sowie des
Winterdienstes; der Transport von
Stückgut, soweit keine Genehmigung
erforderlich ist;
Metallverarbeitung/Rohrverformung und der
Handel mit Brennholz; Vermietung und
Verpachtung einer Produktionshalle mit
Büroanbau auf eigenem Grundstück.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Stang, Fritz, Neuenstein, *XX.XX.1955
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 05.02.2013 mit Änderung vom
09.04.2013
a)
15.04.2013
Wetterau
2
b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Friedhofstraße 21, 36286 Neuenstein
a)
31.10.2019
Bettenhausen
b)
Fall 2
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Bad Hersfeld (Az. 11 IN
30/22) vom 05.09.2022 ist über das Vermögen der
Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
a)
06.09.2022
Wetterau
b)
Fall 3
Abruf vom 05.04.2024