| Gegenstand | 1) Der Gegenstand des Unternehmens ist: a) Verwaltung von Häusern, Grundstücken, Wohnungen, Erbbaurechten, Vermögensbeteiligungen und Vermögensanlagen, b) Vermittlung des Abschlusses von Verträgen oder der Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke, Häuser und Wohnungen, Darlehen, Versicherungen sowie den Erwerb von Gesellschaften oder Anteilen daran und sonstiger Vermögensanlagen, c) Vorbereitung der Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr oder Baubetreuer im eigenen oder fremden Namen für eigene oder fremde Rechnung, d) Handel sowie Im- und Export von Gegenständen, die für die unter a), b), c) und e) genannten Tätigkeiten gebraucht bzw. verwendet werden, e) Beratung über die unter a) bis d) genannten Betätigungen. 2) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen. |