| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung - der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), - der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Nr. 15 AO), - des Umweltschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO), - der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO) und - der Mildtätigkeit (§ 53 AO). Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke insbesondere durch folgende Maßnahmen: - Förderung der Bildung und Ausbildung: Unterstützung und/oder Förderung des Aufbaus und Betriebs von Schulgärten insbesondere in benachteiligten Regionen, um Kindern praktisches Wissen über nachhaltige Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt zu vermitteln. Unterstützung, Förderung, Konzeptionierung und/oder Durchführung von Bildungsprogrammen für Kinder und Jugendliche, insbesondere Mädchen, zur Stärkung von Kompetenzen in Bereichen wie Umweltbewusstsein, gesunder Lebensführung, reproduktive Gesundheit, Unternehmertum und Persönlichkeitsentwicklung. Konzeptionierung, Förderung und/oder Organisation und Durchführung von Workshops, Kursen und Schulprogrammen zu schulischer, beruflicher und außerschulischer Bildung (z.B. Handwerk, Computergrundlagen, Programmierung). Ausstattung von Schulen mit Lehrmaterialien und didaktischer Infrastruktur. - Förderung der nachhaltigen Landwirtschaft und des Umweltschutzes: Förderung und/oder Organisation, Durchführung von Schulungen und Qualifizierung von Kleinbauern und Gemeindemitgliedern in Permakultur und regenerativer Landwirtschaft zur Förderung der Bodenfruchtbarkeit, Biodiversität und Klimaresilienz. Unterstützung, Förderung und/oder Aufbau und Betrieb von Gemeinschaftsgärten, insbesondere in Waisenheimen, Schulen und ländlichen Gemeinden zur Verbesserung der Ernährungssicherheit. Konzeptionierung, Förderung und/oder Durchführung von Modellprojekten für nachhaltige Anbaumethoden. - Förderung von sozialem und nachhaltigem Unternehmertum: Förderung der Ausbildung junger Erwachsener in sozialunternehmerischen Ansätzen zur selbstbestimmten Einkommensgenerierung. Konzeptionierung, Förderung und/oder Durchführung von Business-Workshops, Mentoringprogrammen und Beratung zur Entwicklung lokaler Geschäftsmodelle. Vergabe von Anschubinvestitionen oder Sachmitteln zur Unterstützung von Existenzgründungen. - Förderung der Gesundheitspflege und Hygiene: Förderung und/oder Durchführung von Aufklärungsmaßnahmen zu gesunder Ernährung, Hygiene, Familienplanung und Prävention. Unterstützung bei der medizinischen Grundversorgung durch Sachspenden, Beratung, Infrastrukturmaßnahmen (z. B. Bau von Sanitäranlagen). Förderung von Programmen zur Mütter- und Kindergesundheit. - Mildtätige Maßnahmen (§ 53 AO): Unmittelbare Unterstützung bedürftiger Personen, insbesondere durch Bereitstellung von Lebensmitteln, Medikamenten, Kleidung, Unterkünften oder anderen notwendigen Hilfen. Unterstützung und Förderung beim Aufbau von Versorgungsstrukturen in Krisen- oder Katastrophengebieten zur Deckung lebensnotwendiger Grundbedürfnisse. - Fachlicher Austausch und Wissenstransfer: Aufbau und Koordination eines internationalen Expertennetzwerks zur Entwicklung und Weitergabe bewährter Methoden in Bildung, Landwirtschaft und sozialem Unternehmertum. Organisation, Förderung und/oder Durchführung von Fachtagungen, Konferenzen oder online-basierten Schulungsformaten. - Mittelweitergabe: Die Gesellschaft kann zur Erfüllung ihrer steuerbegünstigten Zwecke im Sinne des § 58 Nr. 1 AO auch Mittel an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts weitergeben. |