| Gegenstand | (1) die Entwicklung, Herstellung, Instandsetzung und Wartung von Fahrzeugen, Fahrtreppen, Aufzügen, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen und Dienstleistungsautomaten sowie Tätigkeiten im Bereich der technischen Informatik, der Bauschlosserei, des Maschinen- und Metallbaus, Elektro-, Lackier- und Beschriftungsarbeiten, ferner alle diesen Zwecken dienenden Tätigkeiten und alle damit zusammenhängenden Geschäfte. (2) Die Gesellschaft kann Betriebe erwerben, pachten, ihr gehörige verpachten oder sich an derartigen Betrieben und solchen, die die Zwecke der Gesellschaft zu fördern geeignet sind, in irgendeiner Form, auch bei Gründung, beteiligen. (3) Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten. (4) Die Gesellschaft hat die sonstigen vom Senat festgelegten öffentlichen Interessen zu beachten, z. B. arbeitsmarkt- und ausbildungspolitische Zielsetzungen. |