Folgende Gesellschaften sind bisher auf die Gesellschaft verschmolzen:
- die swb Egenta GmbH, Bremnen (AG Bremen, HRB 19669),
- die ZD Service & Management GmbH Zentrale Dienste, Bremen (AG Bremen, HRB 18156) Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.03.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die swb Entsorgung GmbH in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 17457 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 06.08.2012 und 17.08.2012 ist die swb Immobilien GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 17039 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
Eintragungstext
Spalte
6
Position
2
Laufende Nummer
1
Eintragungsart › Code
022
Text
Die Gesellschaft hat auf Grund der Spaltungs- und Übernahmeverträge vom 26.08.1999 sowie der Beschlüsse der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 21.07.1999 und der Gesellschafterversammlungen der übernehmenden Gesellschaften vom 26.08.1999 aus ihrem Vermögen den Teilbetrieb "Markt" zur Aufnahme bei der swb Enordia GmbH, Bremen, den Teilbetrieb "Netze" zur Aufnahme bei der swb Norwia GmbH & Co. KG, Bremen und den Teilbetrieb "Erzeugung" zur Aufnahme bei der swb Synor GmbH & Co. KG, Bremen nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes übertragen. Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.03.2008 Teile des Vermögens der HGU Hanseatische Gesellschaft für Umweltdienstleistungen mbH & Co. KG in Bremen (Amtsgericht Bremen HRA 22345 HB) übernommen.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.03.2008 Teile des Vermögens der HBE Holding Bremer Entsorgung GmbH & Co. KG in Bremen (Amtsgericht Bremen HRA 21561 HB) übernommen.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.12.2017 einen Teil des Vermögens und einen Teil der Wirtschaftsgüter als Gesamtheit insbesondere (den Mietvertrag zwischen der swb Abrechnungsservice GmbH und der swb AG vom 18.01./23.03.2016 wegen der Gebäude- und Parkplatzflächen auf dem Grundstück Theodor-Heuss-Allee 207/Plantage Verträge laut Anlage 10, Arbeitsverhältnisse mit den Mitarbeitern laut Anlage 11, Pensionsverpflichtungen gegenüber Anwärtern und Pensionen laut Anlage 12, immaterielle Wirtschaftsgüter, Software und Lizensen laut Anlage 13, Anlagevermögen laut Anlage 14, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Rechnungsabgrenzungsposten laut Anlage 15, Rückstellungen für Personal laut Anlage 16, sonstige Rückstellungen laut Anlage 17, Personalverbindlichkeiten laut Anlage 18 und sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten laut Anlage 19) von der swb Abrechnungsservice GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 19765 HB) übernommen.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 08.04.2024 und den Zustimmungsbeschlüssen vom 16.04.2024 und 29.04.2024 einen Teil des Vermögens und zwar die Kommanditbeteiligung an der swb Entsorgung GmbH & Co. KG, sowie Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der EWE Aktiengesellschaft, von der swb Erzeugung AG & Co. KG mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 25983 HB) übernommen.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.
Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte zwischen der swb AG und swb Erzeugung AG & Co. KG, Bremen, sowie für Rechtsgeschäfte zwischen swb AG und swb Services AG & Co. KG, Bremen, ferner für Rechtsgeschäfte zwischen swb Erzeugung AG & Co. KG, Bremen, und swb Services AG & Co. KG, Bremen, als Vertreter Dritter abzuschließen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen für Rechtsgeschäfte zwischen der swb AG und swb Erzeugung AG & Co. KG, sowie für Rechtsgeschäfte zwischen swb AG und swb Services AG & Co. KG, ferner für Rechtsgeschäfte zwischen swb Erzeugung AG & Co. KG und swb Services AG & Co. KG
Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
1)
die Erbringung von Energie- und Wasserdienstleistungen, insbesondere die Versorgung mit Energie und Wasser im Gebiet von Bremen und Umgebung. Dazu gehören:
- Erzeugung, Gewinnung, Bezug, Fortleitung und Verkauf von elektrischer Energie, Wärme, Gas und Wasser, sowie die Errichtung und der Betrieb der hierfür erforderlichen Anlagen.
Beratung, Förderung und kooperative Errichtung und Betrieb von Anlagen oder Einrichtungen zur Verminderung des Bedarfs an Energie und Wasser
Verwertung der durch die Geschäftstätigkeit gebildeten besonderen Kenntnisse.
2)
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, der Verwirklichung des Unternehmensgegenstandes unmittelbar oder mittelbar zu dienen und die Ziele der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie kann zu diesem Zwecke auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen und solche Unternehmen pachten oder verpachten sowie solche Unternehmen leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligungen beschränken. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern und den Unternehmensgegenstand durch Tochtergesellschaften ausüben. Zu Finanzanlagen jedweder Art im Sinne von § 266, Abs. 2, A III HGB ist die Gesellschaft ohne Rücksicht auf deren Umfang auch dann berechtigt, wenn sie auf Unternehmen entfallen, deren Gegenstand nicht mit dem Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft übereinstimmt.