| Gegenstand | Die Satzungszweckverwirklichung. Dabei werden die Satzungszwecke insbesondere verwirklicht durch die aktive und/oder materielle Unterstützung von Projekten im Rahmen der Satzungszwecke, hier insbesondere, aber nicht abschließend, durch die Unterstützung von Hilfsorganisationen, karitativen Projekten und sozialen Einrichtung im In- und Ausland, darunter Projekte im Bereich der medizinischen Versorgung, humanitären Hilfe und Jugendförderung, die Förderung von musikalischen, künstlerischen und/oder kulturellen Projekten und die Unterstützung von Bildungsprojekten, Schulen, Ausbildungsprogrammen und Freiwilligendiensten, die der Förderung von Wissen, Erziehung und Berufsbildung dienen, u.a. durch die Vergabe von Stipendien, Zuschüssen oder ähnlichen Unterstützungen an Schüler und Schülerinnen, Auszubildende oder Studierende im In- und Ausland. Die Stipendienvergaberichtlinien sowie deren Änderungen werden schriftlich festgehalten. Die Satzungszwecke werden auch durch die finanzielle Unterstützung anderer gemeinnütziger Organisationen wie z.B. das Aktionsbündnis Katastrophenhilfe (Caritas, Rotes Kreuz, UNICEF etc.) gefördert. |