| Gegenstand | Die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Anwaltsaufträgen, die nur durch die in den Diensten der Gesellschaft stehenden, zugelassenen Rechtsanwälte unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts ausgeführt werden.
Gegenstand des Unternehmens ist auch die Berufsausübung solcher, Berufe, mit denen sich Rechtsanwälte zur gemeinsamen Berufsausübung verbinden dürfen (§ 59c Abs. 1 Satz 1 Bundesrechtsanwaltsordnung. BRAO), soweit diese in der Gesellschaft beruflich tätig sind, insbesondere die betriebswirtschaftliche Beratung durch Betriebs- und Volkswirte.
Die Amtsausübung der Notare gehört nicht zum Gegenstand des Unternehmens: dies gilt auch für das Amt des Notars im Nebenberuf bei Anwaltsnotaren ( 3 Abs. 2 BNotO). |