Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ankauf, Verkauf, Verarbeitung, Reparatur von Gold- und Silberwaren, Edelsteinen, Nichtedelsteinen, Uhren, Schmuck und von sonstigen Gegenständen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Juweliergeschäfts stehen; ferner der An- und Verkauf sowie der Im- und Export von Waren, die nicht genehmigungspflichtig sind.