| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Für Geschäfte mit der Kommanditgesellschaft KENOW GmbH & Co. KG, Bremen ist jeder Geschäftsführer von dem Verbot, Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit. |