| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat vier Geschäftsführer. Sie wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer können von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB). |