Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Die Organisation und Durchführung von Reisen aller Art, für eigene oder fremde Rechnung,
- Die Vermittlung von Unterkünften im In- und Ausland,
- Die Durchführung von Verlagsgeschäften aller Art,
- Die Verwaltung von Werbeetats einschließlich der Vermittlung von Anzeigen, sonstigen Werbeaufträgen und Public Realtions-Maßnahmen,
- Ankauf, Betrieb und Verwaltung sowie der Verkauf von Mobilien und Immobilien.