Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so kann die Gesellschafterversammlung jedem Geschäftsführer Einzelvertretungsbefugnis erteilen.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen, Finanzierungen, Krediten, Darlehen, Kapitalanlagen, sowie der Abschluß aller hiermit im Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte.