| Gegenstand | (1) die Unterstützung der Forschung auf dem Gebiet der Mikrogravitation. Zu diesem Zweck betreibt sie im Auftrag der Universität Bremen und des Vereins zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung in der Freien Hansestadt Bremen e.V. und unter Beachtung der Bewilligungsbedingungen im Rahmen der Finanzierung nach dem Hochschulbaubeförderungsgestz und des Bundesministeriums für Forschung und Technologie den Fallturm Bremen.
Betreiben in diesem Sinne bedeutet
- die technische Organisation des Experimentierbetriebes,
- die Wartung und Instandhaltung der Anlage,
- die administrative Abwicklung von Fallversuchen,
- die Überwachung der Sicherheitsvorschriften und versicherungstechnische Abwicklung des Fallturms,
- die Auftragsakquisition,
- die technische Weiterentwicklung des Fallturmsystems,
- die Abstimmung sowie die Zusammenarbeit mit Betreibern anderer Kurzzeitflugmöglichkeiten (z.B. Parabelflüge, Mikroba, Texus)
(2) Eigene Forschungsarbeiten führt die Gesellschaft nicht durch.
(3) Die Gesellschaft kann mit Genehmigung der Gesellschafterversammlung weitere Aufgaben zur Unterstützung der Forschung auf dem Gebiet der Mikrogravitation übernehmen. |