Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- die Durchführung von Gütertransporten, von Güter-Nah- und Fernverkehr, insbesondere auch die Durchführung von Verkehrsaufträgen, die eine Güterfernverkehrskonzession voraussetzen,
- die Vermietung von Fahrzeugen