| Gegenstand | Ingenieurleistungen entsprechend HOAI § 15 Phasen 1-9 für Neubauten, Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, raumbildende Ausbauten, Instandhaltungen und Instandsetzungen sowie entsprechend § 63 HOAI zur Tragwerksplanung für Gebäude und zugehörige baulichen Anlagen sowie Ingenieurbauwerke; Ingenieurleistungen im Tiefbau. Es werden Leistungen als wirtschaftliches Betreuungsunternehmen im Wohnungsbau und zwar als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung zur Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben erbracht. |