Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
der Handel mit neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen, das Betreiben einer Kfz-Reparaturwerkstatt, das Vermieten von Kraftfahrzeugen sowie die Vermittlung von Versicherungen, Kfz-Finanzierungen und Leasingverträgen