| Gegenstand | Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Die Gesellschaft fördert außerdem Wissenschaft und Forschung.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Errichtung, Betrieb, Erweiterung und Förderung von Einrichtungen des Gesundheitswesens, insbesondere durch den Betrieb eines Krankenhauses, einschließlich aller dazugehörenden medizinischen, diagnostischen und therapeutischen Versorgungsangebote sowie der Entwicklung sachgerechter Hilfeangebote.
Darüber hinaus wird der Zweck verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft gem. § 58 Abs. 1 der Abgabenordnung. |