| Gegenstand | Das Eingehen von Stillhaltergeschäften zur Erzielung von Einnahmen und
die Anlage des Gesellschaftsvermögens in Termingeschäften, Vermögensanlagen und Finanzinstrumenten aller Art sowie
der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), bedürfen.
Ferner der Kauf von bebauten und unbebauten Grundstücken im eigenen Namen und auf eigene Rechnung,
die Errichtung von Gebäuden auf solchen Grundstücken, deren Nutzungsüberlassung, insbesondere deren Vermietung und Verwaltung, sowie deren sonstige Verwertung sowie
die Beteiligung an Gesellschaften die den vorgenannten Unternehmensgegenstand (ganz oder teilweise) erfüllen. |