| Gegenstand | Die Förderung der Jugend- und Altenhilfe,
die Kinder- und Jugendhilfe,
stationäre Betreuung sowie der ambulante Bereich der Hilfen zur Erziehung,
die Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen.
Dieser Zweck wird verwirklicht durch die Sozialpädagogische Arbeit innerhalb der Hilfen zur Erziehung
gemäß SGB VIII - Kinder - und Jugendhilfe.
Im Bereich der ambulanten Dienste im Rahmen der Hilfen zur Erziehung insbesondere durch:
Clearing
Erziehungsbeistand/ Betreuungshelfer
intensiv sozialpädagogische Einzelbetreuung
Hilfe für junge Volljährige
Sozialpädagogische Familienhilfe
begleiteter Umgang. |