Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung mit Ausnahme solcher Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach § 34c GewO bedürfen.