| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der An- und Verkauf von Immobilien und von Gesellschaftsbeteiligungen.
Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Nutzung, die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von Vermögen, insbesondere von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.
Die Gesellschaft ist nicht berechtigt in irgendeiner Weise gewerblich tätig zu werden, dh sie darf keine gewerblichen Einkünfte erzielen, insbesondere keine Vermögensanlagen durchführen, die zu gewerblichen Einkünfte führen. Sie darf bei der Verfolgung des Gesellschaftszweckes die Grenzen einer rein vermögensverwaltenden Tätigkeit nicht überschreiten. |