| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die
a. Förderung der Bildung,
b. Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und
c. Förderung der Wissenschaft und
Forschung.
Die in a bis b genannten Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch ganzheitliche psychologische Präventions- und Aufklärungsarbeit zu Themen wie seelischen Erkrankungen, dem Umgang mit Suchtmitteln und der Suchtprävention.
Insbesondere werden diese Zwecke durch Workshops, Seminare, Supervisionen (bspw. Zum Umgang mit "schwierigen" Schülern und Kollegen oder zur Entwicklung einer gesundheitsförderlichen Schulkultur) und Fachvorträge an öffentlichen Einrichtungen, wie beispielsweise Schulen, Jugendeinrichtungen und Behörden verwirklicht.
Der in c genannte Zweck wird insbesondere durch tiefenpsychologische Studien und Forschungen ausschließlich im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens verwirklicht (z.B. Drogenkonsumforschung und daraus abgeleitete zukünftige Präventionsarbeit oder Jugend-Kulturforschung zur Entwicklung von zielgerichteten Präventionsangeboten etc.). |