| Gegenstand | - Genehmigungsfreie Abriss-, Abbruch-, Rückbau- und Erdarbeiten;
- Demontage- und Verschrottungsarbeiten in Sanierungs- und Wohnobjekten;
- Entfernung von Holzfußböden, PVC-, Laminat- oder anderen Textilbelägen;
- die Beräumung der Baustellen sowie Entsorgung von Bauresten und Bauschutts;
- genehmigungsfreie Fliesenarbeiten, Akustik- und Trockenbauarbeiten, Kellersanierungen,
Kork- und Laminatarbeiten.
Erworbener Grundbesitz kann im eigenem Namen und auf eigene Rechnung selbstständig gehalten und verwaltet werden. |