| Gegenstand | Der Ankauf, die Entwicklung und die Verwaltung sowie der Verkauf von Grundstücken, Grundstücksrechten, Forderungen und Grundstücksgesellschaften.
Innerhalb dieser Grenzen kann die Gesellschaft alle Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die zur Erreichung des Geschäftszwecks notwendig und nützlich erscheinen. Die Gesellschaft ist befugt, andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art selbst zu gründen, zu übernehmen oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen.
Die Gesellschaft übt keine Maklertätigkeit gemäß
§ 34 c der Gewerbeordnung aus. |