Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist das Halten und die Verwaltung der Komplementärbeteiligung an der Dreusicke Familiengesellschaft mbH & Co. KG, deren Zweck die Verwaltung eigenen Vermögens und dabei insbesondere die Verwaltung eigenen Grundbesitzes ist.