Folgende Gesellschaft ist bisher auf die Gesellschaft verschmolzen: "Johannische Wirtschaftsgemeinschaft mbH", Blankenese (Amtsgericht Potsdam, HRB 184 P).
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens einschließlich der mit dem Bau, der Unterhaltung und der Verwaltung von auf Grundstücken der Gesellschaft errichteten Bauwerken sowie alle diesem Zweck dienenden sonstigen Geschäfte, wobei nach KWG oder Gewerbeordnung genehmigungsbedürftige Geschäfte mit Ausnahme von Tätigkeiten nach § 34 c Abs. 1 Nr. 4 GewO ausgeschlossen sind.