| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens sind Investitionen aller Art, insbesondere, aber nicht beschränkt darauf, der Erwerb von Forderungen auf Einzelfallbasis gegen Unternehmen, die sich in der Insolvenz befinden,sowie
der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Immobilien und Wertpapieren und damit zusammenhängenden Rechten, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, mit Ausnahme solcher Tätigkeiten, die nach gesetzlichen Vorschriften erlaubnispflichtig sind. |