| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist soziale Hilfe zu leisten durch die Förderung des Wohlfahrtswesens
sowie der Förderung hilfebedürftiger Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung.
Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Erziehung und Bildung,
der Förderung der Sozialen Integration und der Gesundheit sowie
des Ausgleiches behinderungsbedingter Benachteiligungen von Menschen.
Der Satzungszweck wird durch die Errichtung, die Unterhaltung und Förderung dem Gesellschaftszweck dienender Einrichtungen verwirklicht, insbesondere durch
a) Angebote der ambulanten und stationären
Jugend- und Familienhilfe wie z. B.
Hilfen zur Erziehung nach dem
Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII
b) Errichtung und Betrieb von ambulanten,
stationären und teilstationären Diensten,
soweit steuerbegünstigte Zwecke verfolgt
werden.
c) Errichtung und Betrieb von
Einzelbetreuungsmaßnahmen,
Wohngemeinschaften, Wohnheimen sowie
tagesstrukturierenden Einrichtungen,
Kontakt- und Beratungsstellen und
Beschäftigungseinrichtungen für Menschen
mit Behinderungen und/oder psychischen
Erkrankungen sowie
die Durchführung von Freizeit- und
Bildungsmaßnahmen für diesen
Personenkreis. |