| Gegenstand | - Förderung von Kunst und Kultur sowie die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesen nach § 52 Abs. 2 AO;
- Planung, Organisation und Durchführung von musikalischen und kulturellen Veranstaltungen im Besonderen zur Unterstützung und Vernetzung der Friedensbewegungen in Deutschland und weltweit. Die Förderung des demokratischen Staatswesens erfolgt durch politische Veranstaltungen, wie zum Beispiel Podiumsdiskussionen zwischen verschiedenen Parteien oder die Unterstützung parteiübergreifender Arbeitsgruppen,
Die Förderung des demokratischen Staatswesens erfolgt durch politische Veranstaltungen, wie zum Beispiel Podiumsdiskussionen zwischen verschiedenen Parteien oder die Unterstützung parteiübergreifender Arbeistgruppen. |