Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, und zwar im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz;
die Enwicklung und Vertrieb von Software
und softwarebasierten Dienstleistungen;
Beratungsleistungen für andere Unternehmen
einschließlich Interimsmanangement;
Schöpfung, Erstellung, Vertrieb und
Verkauf von Bildern und Bildrechten;
sowie alle mit den vorgenannten Anstrichen verbunden und dem Geschäftszweck dienlichen Tätigkeiten.