Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Das Halten, die Entwicklung, die Bebauung, Vermietung, Vermarktung und Verwertung von Grundstücken, mit einem oder mehreren Gebäuden, und alle damit zusammenhängenden Geschäfte.