| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens und der Wertpapierhandel im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, ausgenommen sind ferner alle Tätigkeiten, die einer staatlichen Erlaubnis und/oder Genehmigung bedürfen;
die Beteiligung an anderen Unternehmen; Bankeinlagen und Darlehensaufnahmen; börsliche und außerbörsliche Geschäfte aller Art, wie z.B. den Handel mit Aktien, festverzinslichen Papieren, ETF's, Futures, CFD's, Termingeschäfte, Stillhaltergeschäfte zur Einnahmenerzielung; der An- und Verkauf, die Verwaltung und Verwertung von Grundstücken, Immobilien und grundstückgleichen Rechten, soweit keine Genehmigung nach § 34 c GewO erforderlich ist. |