Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten,
insbesondere der Erwerb, die Veräußerung, die Vermietung und die Verpachtung von eigenen Immobilien,
sowie die Verwaltung eigenen Vermögens,
insbesondere der Erwerb, das Halten und
die Veräußerung von Beteiligungen an
anderen Unternehmen mit vergleichbarem
Geschäftszweck sowie
deren Verwaltung im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG).
Die Gesellschaft führt keine Geschäfte im Sinne des § 34c Gewerbeordnung.