| Gegenstand | Beteiligungen und die Übernahme von Gesellschaftsanteilen an Firmen und Gesellschaften europaweit,
die auf dem Segment der Finanzdienstleistungen tätig sind.
Die Gesellschaft ist berechtigt, neue Gesellschaften zu gründen, solche mit Sitzverlegungen auch in europäische Länder umzusiedeln und sich auch über Landesgrenzen hinweg an Gesellschaften zu beteiligen.
Tätigkeiten im Sinne der § 1 KWG sowie § 34a und § 35 GewO werden gänzlich ausgeschlossen.
Ferner der An- und Verkauf, Handel, Im- und Export sowie Vermittlung von:
Kunst und Kunstgegenständen,
Kraftfahrzeugen und Krafträdern,
Wasserfahrzeuge, wie Boote und Yachten. |